Testament
Liegt ein rechtsgültiges Testament vor, hat dieses Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Ein Testament kann von jeder volljährigen Person verfasst werden, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Dabei müssen jedoch verschiedene formale Anforderungen erfüllt werden: So muss das Testament handschriftlich geschrieben sein und mit dem vollen Namen des Unterzeichners sowie einer Orts- und Datumsangabe versehen sein. Mit einem Testament kann der Verbleib des Nachlasses des Unterzeichners eindeutig geregelt werden, damit es nicht wegen Unklarheiten zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommt. Das Testament sollte daher an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den nur die engsten Angehörigen kennen.